Denkmalimmobilie Steuervorteile: Abschreibung nach §7i & §10f einfach erklärt

Denkmalimmobilie Steuervorteile: Abschreibung nach §7i & §10f einfach erklärt

Denkmalgeschützte Immobilien bieten eines der stärksten steuerlichen Förderinstrumente in Deutschland. Der Staat möchte historische Bausubstanz erhalten und unterstützt private Investoren daher mit außergewöhnlich hohen Abschreibungsmöglichkeiten. Für Kapitalanleger wie auch für Selbstnutzer ergeben sich daraus erhebliche finanzielle Vorteile.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die Denkmalimmobilie Steuervorteile funktionieren, welche Paragrafen relevant sind und wie Sie die maximale Steuerersparnis nutzen können.


Warum Denkmalimmobilien steuerlich so stark gefördert werden

Denkmalgeschützte Gebäude sind ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Kultur- und Architekturgeschichte. Ihre Sanierung ist jedoch kostspielig und oft komplex. Um die Erhaltung dieser Bauwerke zu sichern, schafft der Staat Anreize in Form steuerlicher Abschreibungen, die deutlich über das hinausgehen, was bei normalen Bestands- oder Neubauimmobilien möglich ist.

Offizielle Informationen zur Denkmalpflege finden Sie bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Für Investoren bedeutet das:

✔ niedrigeres steuerpflichtiges Einkommen
✔ schnellere Amortisation der Sanierungskosten
✔ geringere tatsächliche Investitionsbelastung
✔ hohe Attraktivität als langfristige Kapitalanlage

Wenn Sie genauer verstehen möchten, wie die Abschreibung funktioniert, lesen Sie auch unsere Seite zur Denkmal-AfA Grundlagen


Steuervorteile für Kapitalanleger nach §7i EStG

Der wichtigste Steuerparagraf für Anleger ist §7i EStG. Er ermöglicht die 100%ige Abschreibung der anerkannten Sanierungskosten, verteilt über zwölf Jahre.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier:
§7i EStG – Abschreibung für Baudenkmale

Abschreibung der Sanierungskosten – 100 % steuerlich absetzbar

Die anerkannten Sanierungsmaßnahmen werden wie folgt abgeschrieben:

  • 9 % pro Jahr in den ersten 8 Jahren
  • 7 % pro Jahr in den folgenden 4 Jahren

Damit ergibt sich eine vollständige steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten – etwas, das es ausschließlich bei Denkmalimmobilien gibt.

Welche Sanierungskosten sind absetzbar?

Abschreibungsfähig sind alle Maßnahmen, die:

  • der Erhaltung des Denkmals dienen
  • die historische Substanz sichern
  • das Gebäude modern nutzbar machen
  • durch die Denkmalschutzbehörde anerkannt werden

Typische Maßnahmen sind:

  • Dach- und Fassadensanierung
  • Fenster gemäß Denkmalschutz
  • Elektrik, Heizung, Sanitär
  • Putz-, Maler- und Restaurierungsarbeiten
  • energetische Modernisierungen

Eine Übersicht der Denkmalbehörden finden Sie hier:
Liste der Landesdenkmalämter


Zusätzliche Abschreibung des Altbauanteils

Kapitalanleger profitieren nicht nur von den Sanierungskosten. Auch der Altbauwert vor der Sanierung kann zusätzlich abgeschrieben werden:

  • 2 % pro Jahr über die Restnutzungsdauer

Mehr dazu auf unserer Seite:
Denkmal AfA – Abschreibung erklärt.


Steuervorteile für Selbstnutzer nach §10f EStG

Auch Selbstnutzer erhalten steuerliche Vorteile – allerdings über den Paragrafen §10f EStG.

Selbstnutzer dürfen 90 % der anerkannten Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben:

  • 9 % pro Jahr über 10 Jahre

Voraussetzungen:

  • keine Vermietung während der Abschreibungsphase
  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
  • Einzug nach Sanierungsabschluss
  • denkmalbehördliche Bescheinigung

Voraussetzungen:

Für Privatpersonen, die selbst einziehen möchten, ist dieser steuerliche Vorteil ein massiver finanzieller Hebel.


Beispielrechnung: Steuerersparnis mit Denkmalimmobilie Beispiel Kapitalanleger

Streng vereinfacht:

  • Sanierungskosten: 200.000 €
  • Steuersatz: 42 %

Jahr 1–8:

AfA pro Jahr: 18.000 €
Steuerersparnis: 7.560 €

Jahr 9–12:

AfA pro Jahr: 14.000 €
Steuerersparnis: 5.880 €

➡️ Gesamte Steuerersparnis über 12 Jahre:
ca. 80.000 €

Mehr Beispielrechnungen finden Sie in unserem Leitfaden zur Denkmalimmobilie als Kapitalanlage.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Steuervorteile anerkannt werden, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

1. Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

Die Behörde muss bestätigen, dass die Sanierung denkmalgerecht erfolgt.

2. Aufschlüsselung der Sanierungskosten

Die anerkannten Kosten müssen getrennt ausgewiesen werden.

3. Rechnungen & Dokumentationen

Alle Rechnungen müssen den Vorgaben des Finanzamts entsprechen.

4. Nutzung entsprechend des Paragrafen

Kapitalanleger müssen vermieten, Selbstnutzer müssen selbst einziehen.

5. Keine steuerlich irrelevanten Maßnahmen mischen

Luxusarbeiten müssen getrennt erfasst werden, sonst droht Verlust der Anerkennung.


Was macht Denkmalimmobilien steuerlich so attraktiv?

✔ Sehr hohe Steuervorteile

Kaum eine andere Immobilienform bietet derartige steuerliche Entlastungen.

✔ Kombination aus AfA + Sanierung + Förderungen

Die steuerlichen Effekte können die Investition um mehrere Zehntausend Euro reduzieren.

✔ Staatlich gewollte Förderung

Das Modell ist politisch gewollt – Anleger handeln im Sinne des Denkmalschutzes.

✔ Steuerlich planbare Effekte über 10–12 Jahre

Klare AfA-Staffel, klarer Zeitrahmen.


Für wen lohnt sich eine Denkmalimmobilie steuerlich besonders?

Diese Steuervorteile sind besonders attraktiv für:

  • Gutverdiener mit hohem Steuersatz
  • Selbstständige & Unternehmer
  • Anleger mit langfristigem Investitionshorizont
  • Investoren mit Fokus auf steueroptimierte Kapitalanlagen
  • Personen, die reale Sachwerte bevorzugen

Je höher der Steuersatz, desto stärker die steuerliche Hebelwirkung.


Risiken & mögliche Stolperfallen

Damit die Steuervorteile anerkannt werden, müssen folgende Risiken verhindert werden:

Fehlerhafte Kostenaufstellung

Falsch deklarierte Maßnahmen können zur Aberkennung führen.

Mangelhafte Sanierung

Nur denkmalgerechte Maßnahmen werden anerkannt.

Falsche Aufteilung von Altbau und Sanierung

Hier passieren oft Fehler, die später teuer werden.

Unseriöse Projektentwickler

Schlechte Dokumentation kann Steuervorteile zunichte machen.

Daher sollten Anleger nur mit erfahrenen Denkmal-Spezialisten arbeiten.


Fazit: Denkmalimmobilie Steuervorteile gehören zu den stärksten Steuerinstrumenten Deutschlands

Die Kombination aus §7i und §10f, der zusätzlichen Altbau-AfA und staatlicher Förderung macht die Denkmalimmobilie zu einer der steuerlich attraktivsten Immobilienarten überhaupt. Sowohl Kapitalanleger als auch Selbstnutzer profitieren über Jahre hinweg von massiven Steuervorteilen, die die reale Investitionsbelastung deutlich reduzieren.

Wer steueroptimiert investieren möchte und gleichzeitig etwas zum Erhalt historischer Baudenkmäler beitragen will, findet in Denkmalimmobilien eine der effizientesten Möglichkeiten.


FAQ – Häufige Fragen zu Steuervorteilen von Denkmalimmobilien

Welche Sanierungskosten erkennt das Finanzamt an?

Alle Maßnahmen, die der Erhaltung oder Modernisierung denkmalgeschützter Bereiche dienen.

Kann ich auch den Altbau abschreiben?

Ja, Kapitalanleger können zusätzlich 2 % AfA pro Jahr nutzen.

Bekomme ich die Vorteile auch als Selbstnutzer?

Ja, nach §10f EStG – 90 % der Kosten über 10 Jahre.

Wie groß ist die Steuerersparnis wirklich?

Je nach Steuersatz oft zwischen 30 % und 50 % der Gesamtsanierungskosten.

Was passiert, wenn Maßnahmen nicht anerkannt werden?

Nicht anerkannte Kosten können nicht abgeschrieben werden – daher auf klare Dokumentation achten.