KfW

Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Eigentümer und Käufer von denkmalgeschützten Immobilien mit attraktiven Förderprogrammen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
Dabei werden sowohl komplette Sanierungen zum Effizienzhaus Denkmal als auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik gefördert.


1️⃣ KfW-Programm 261 – Wohngebäude / Effizienzhaus Denkmal

Das Programm KfW 261 fördert die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf eines bereits sanierten Gebäudes.
Für denkmalgeschützte Objekte gilt dabei die besondere Stufe „Effizienzhaus Denkmal“, bei der die energetischen Anforderungen deutlich abgemildert sind.

🏠 Förderhöhe

  • Kreditrahmen: bis zu 150.000 € je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss:
    • 5 % (max. 6.000 €) beim Standard „Effizienzhaus Denkmal“
    • 10 % (max. 15.000 €) bei EE-Klasse (Erneuerbare Energien)
    • 10 % (max. 15.000 €) bei NH-Klasse (Nachhaltigkeit / QNG-Zertifikat)

🔋 Voraussetzungen

  • Gebäude steht unter Denkmalschutz oder gilt als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ (§ 105 GEG).
  • Sanierung durch Fachunternehmen nach Energieeffizienz-Planung.
  • Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich (vor Antragstellung + nach Durchführung).
  • Denkmalrechtliche Genehmigung durch die zuständige Behörde.

💡 Energieklassen (Bonus)

KlasseVoraussetzungVorteil
EE-Klassemind. 65 % des Wärme- oder Kältebedarfs aus erneuerbaren Energienzusätzlicher Tilgungszuschuss (+5 Pp)
NH-KlasseNachhaltigkeits-Zertifikat (QNG-Siegel)gleicher Bonus, wahlweise statt EE-Klasse

EE und NH können nicht kombiniert werden. Entscheidend ist der technische Nachweis im Rahmen der Planung.


2️⃣ KfW-Programme 358 / 359 – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen

Wer sich für Einzelmaßnahmen entscheidet – etwa neue Fenster, Heiztechnik oder Dämmung – kann zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit 358 / 359 beantragen.

  • Kreditrahmen: bis 120.000 € je Wohneinheit
  • Zielgruppe: Bauherren, die bereits eine Zuschuss-Bewilligung für Einzelmaßnahmen nach BEG EM (BAFA / KfW) erhalten haben
  • Variante „Plus“: Zinsvorteil bei Haushalts-Jahreseinkommen < 90.000 €

Diese Variante eignet sich besonders für Eigentümer, die ihr Denkmal schrittweise sanieren und gleichzeitig KfW- und BAFA-Förderung kombinieren möchten.


3️⃣ KfW 159 – Altersgerecht Umbauen / Einbruchschutz

Dieses Programm ergänzt energetische Förderungen um barrierearme Umbauten und Sicherheitsmaßnahmen.

  • Bis zu 50.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Ideal kombinierbar mit einer Sanierung im Denkmalschutz, wenn Zugänge, Bäder oder Treppen angepasst werden

4️⃣ Steuerliche Ergänzung (Denkmal-AfA)

Unabhängig von KfW-Programmen profitieren Käufer und Eigentümer oft zusätzlich von der Denkmal-AfA (§ 7h / § 7i EStG):
Ein Teil der Sanierungskosten kann über Jahre steuerlich abgeschrieben werden.
Die Kombination von KfW-Kredit + Tilgungszuschuss + AfA ist zulässig, sofern kein Doppelförderungs-Verbot greift. (Abstimmung mit Steuerberater empfohlen.)


5️⃣ Ablauf – von der Idee bis zur Auszahlung

  1. Denkmalstatus prüfen: Liegt eine offizielle Denkmalschutz-Bescheinigung oder eine Einstufung nach § 105 GEG vor?
  2. Energieberatung beauftragen: Nur gelistete Energieeffizienz-Experten dürfen die Förderung begleiten.
  3. Sanierungskonzept erstellen: Entscheidung für Komplettsanierung (EH Denkmal) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM).
  4. Genehmigungen einholen: Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde und ggf. Bauamt.
  5. Förderantrag stellen: Vor Beginn des Vorhabens – über die Hausbank (Programm 261 / 358 / 359 / 159).
  6. Durchführung & Nachweis: Bau nach Konzept, Dokumentation aller Schritte, Rechnungen aufbewahren.
  7. Bestätigung nach Durchführung: Energieeffizienz-Experte bestätigt die Maßnahmen gegenüber KfW.
  8. Tilgungszuschuss erhalten: Nach Prüfung reduziert sich automatisch die Rückzahlungssumme.

6️⃣ Warum sich die KfW-Förderung für Denkmale lohnt

  • Niedrigere Zinsen als marktüblich
  • Tilgungszuschuss als „geschenkter Betrag“
  • Wertsteigerung durch energetische und denkmalgerechte Sanierung
  • Kombinierbar mit steuerlichen Abschreibungen
  • Nachhaltiger Beitrag zum Erhalt historischer Substanz