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Denkmal-AfA-Rechner – Steuerersparnis berechnen

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch die Denkmal-Abschreibung nach §7i/§7h EStG (Vermietung) oder §10f EStG (Eigennutzung). Erfahren Sie, wie viel Sie mit einer denkmalgeschützten Immobilie über den gesamten Förderzeitraum an Steuern sparen können.

🏛️ Denkmal AfA Rechner – Steuerliche Förderung einfach berechnen

Nutzen Sie unseren Denkmal-AfA-Rechner, um Ihre steuerliche Förderung für denkmalgeschützte Immobilien einfach und präzise zu berechnen. Ob Vermietung (§7i/§7h EStG) oder Eigennutzung (§10f EStG) – der Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihre mögliche Steuerersparnis durch die Denkmal-AfA über den gesamten Förderzeitraum ausfallen kann.

Berechnen Sie mit wenigen Eingaben Ihre Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) und erfahren Sie, wie sich Ihre Investition optimal planen lässt, um maximale steuerliche Vorteile zu erzielen.


🔍 Vorteile des Denkmal-AfA-Rechners:

  • Berechnung der Abschreibung nach §7i, §7h und §10f EStG
  • Schnelle Übersicht über Ihre steuerliche Entlastung und Förderhöhe
  • Ideal für Kapitalanleger und Eigennutzer
  • Optimale Ergänzung zu unserem Finanzierungs- und Zinsrechner

💡 Tipp: Kombinieren Sie den Denkmal-AfA-Rechner mit unserem Finanzierungsrechner, um Ihre Steuervorteile und Finanzierungskosten gemeinsam zu optimieren – für eine effiziente Investitionsplanung in denkmalgeschützte Immobilien.

Denkmal-AfA Rechner

Berechnen Sie Ihre steuerliche Förderung für denkmalgeschützte Immobilien nach §7i/§7h (Vermietung) oder §10f (Eigennutzung).

Nutzungsart

Objekt & Kosten

Gesamtkosten für den Immobilienerwerb
Der Bodenwert wird nicht abgeschrieben
%
ⓘ Was ist begünstigt? Nur behördlich bescheinigte Sanierungsmaßnahmen nach §7i/§7h/§10f
Zuschüsse mindern die begünstigte Basis
Nur relevant, wenn lineare AfA aktiviert wird
Kombiniert Denkmal-AfA mit regulärer Gebäude-AfA

Steuerparameter

ⓘ Was ist das ZvE? Ihr Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc.
Jahr, in dem die Sanierung fertiggestellt wird

Wichtige Hinweise zur Denkmal-AfA

  • Bescheinigung erforderlich: Nur behördlich bescheinigte Sanierungsmaßnahmen sind nach §7i/§7h/§10f begünstigt.
  • Vermietung (§7i/§7h): 8 Jahre à 9% + 4 Jahre à 7% = 100% über 12 Jahre
  • Eigennutzung (§10f): 10 Jahre à 9% = 90% über 10 Jahre
  • Kombinierbar: Die erhöhte Denkmal-AfA kann zusätzlich zur linearen Gebäude-AfA geltend gemacht werden.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater für eine verbindliche Beratung.


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    So funktioniert die Denkmal-AfA

    Vermietung: §7i/§7h EStG

    Vermieter können 100% der behördlich bescheinigten Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben: 8 Jahre lang jeweils 9%, dann 4 Jahre lang jeweils 7%. Zusätzlich läuft die lineare Gebäude-AfA auf den Altbauwert parallel weiter.

    Eigennutzung: §10f EStG

    Selbstnutzer können 90% der bescheinigten Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgaben abziehen (je 9% pro Jahr). Die Abschreibung mindert direkt das zu versteuernde Einkommen und führt so zu einer spürbaren Steuerersparnis.

    Häufig gestellte Fragen zur Denkmal-AfA

    Was ist die Denkmal-AfA und wie funktioniert sie?

    Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) ermöglicht Eigentümern denkmalgeschützter Immobilien, Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Bei Vermietung können nach §7i/§7h EStG 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre abgeschrieben werden (8 Jahre je 9%, dann 4 Jahre je 7%). Bei Eigennutzung sind es nach §10f EStG 90% über 10 Jahre (je 9%).

    Welche Kosten kann ich bei der Denkmal-AfA absetzen?

    Absetzbar sind ausschließlich behördlich bescheinigte Sanierungskosten. Dazu gehören Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals wie Dachsanierung, Fassadenarbeiten oder Fensteraustausch. Der Bodenwert, reine Modernisierungen ohne Denkmalrelevanz und Eigenleistungen sind nicht begünstigt.

    Was ist der Unterschied zwischen §7i und §10f EStG?

    §7i/§7h EStG gilt für vermietete Denkmalimmobilien: 100% der Sanierungskosten werden über 12 Jahre abgeschrieben. §10f EStG gilt für selbstgenutzte Denkmalimmobilien: 90% der Sanierungskosten werden über 10 Jahre als Sonderausgaben abgezogen. Die Vermietung bietet also eine höhere Gesamtförderung.

    Ab welchem Einkommen lohnt sich eine Denkmalimmobilie?

    Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die Steuerersparnis. Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 66.000 Euro (Grenzsteuersatz 42%) wird die Denkmal-AfA besonders attraktiv. Bei 180.000 Euro Sanierungskosten und 42% Grenzsteuersatz ergibt sich eine Steuerersparnis von über 75.000 Euro.

    Brauche ich eine Bescheinigung der Denkmalbehörde?

    Ja, zwingend. Die steuerliche Anerkennung der Sanierungskosten erfordert eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde nach §7i Abs. 2 EStG. Diese muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Ohne diese Bescheinigung ist keine erhöhte Abschreibung möglich.

    Kann ich die Denkmal-AfA mit der normalen Gebäude-AfA kombinieren?

    Ja, die erhöhte Denkmal-AfA nach §7i kann zusätzlich zur linearen Gebäude-AfA nach §7 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden. Die lineare AfA bezieht sich auf den Gebäudewert (ohne Boden), die Denkmal-AfA auf die Sanierungskosten. Beide Abschreibungen laufen parallel.

    Wie lange dauert der Förderzeitraum der Denkmal-AfA?

    Bei Vermietung (§7i/§7h) beträgt der Förderzeitraum 12 Jahre ab dem Jahr der Fertigstellung der Sanierung. Bei Eigennutzung (§10f) sind es 10 Jahre. Die AfA beginnt im Jahr, in dem die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen und von der Denkmalbehörde bescheinigt wurden.

    Ersetzt dieser Rechner eine Steuerberatung?

    Nein. Unser Denkmal-AfA-Rechner liefert eine Orientierung basierend auf den aktuellen Steuertarifen. Individuelle Faktoren wie Werbungskosten, Verlustverrechnung oder Progressionsvorbehalt werden nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Steuerberechnung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.

    Steuervorteile mit Denkmalimmobilien nutzen

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